Was zuvor ein rechtsextremes Parteiprogramm gewesen war, wurde nach dem Machtantritt der NSDAP 1933 Staatsdoktrin. Ein zentrales Ziel des Nationalsozialismus war es, den »Rassenwert« des deutschen Volkes zu steigern und eine ethnisch völlig gleichartige und politisch absolut loyale, das heißt komplett homogene »Volksgemeinschaft« zu schaffen. Dies sollte durch gleichzeitige »Auslese« und »Ausmerze« geschehen.
Die »Auslese« verfolgte vor allem den Zweck, die als »rassisch« wertvoll und überlegen gedachten Deutschen, die als sogenannte »Arier« angesehen wurden, zu einer mächtigen und kampfbereiten »Herrenrasse« zu formen. Die »Ausmerze« betraf alle Menschen, die aus nationalsozialistischer Sicht diesen Zielen entgegenstanden. Daher verfolgte das nationalsozialistische Regime verschiedene Menschen und Menschengruppen.
Die nationalsozialistische Ideologie erklärte vor allem »die Juden«, die als »fremde Rasse« und als Gefahr für das »deutsche Blut« betrachtet wurden, zum Feind des deutschen Volkes. Ab 1933 ergriff das NS-Regime verschiedenste, zunehmend radikale Maßnahmen gegen den jüdischen Teil der deutschen Bevölkerung: Sie wurden aus der Gesellschaft ausgegrenzt, aus dem Wirtschaftsleben gedrängt, zu Bürgern zweiter Klasse erklärt, ihrer Besitztümer und Häuser beraubt, schließlich in Konzentrations- und Vernichtungslagern sowie in Massenerschießungen ermordet.
Menschen mit Behinderung wurden verfolgt, zwangssterilisiert und als »lebensunwürdig« ermordet, weil sie als Gefahr für den »Rassenwert« und die »Gesundheit« des Volkes sowie als eine Belastung für die »Volksgemeinschaft« gesehen wurden.
Sinti und Roma galten ebenfalls als eine »fremde Rasse«, die von Natur aus kriminell und nicht integrierbar sei. Auch auf sie wurden die Bestimmungen der Nürnberger Gesetze angewandt. Sie wurden verfolgt, zwangssterilisiert und in den Konzentrations- und Vernichtungslagern ermordet. Ebenso waren Schwarze Menschen durch die verschiedenen Verfolgungsmaßnahmen des NS-Regimes betroffen und wurden im Sinne der Nürnberger Gesetze entrechtet. Hunderte von ihnen wurden im Namen der »Rassenhygiene« zwangssterilisiert. Im Rheinland galt dies insbesondere für die Kinder deutscher Frauen und alliierter Besatzungssoldaten in Folge des Ersten Weltkrieges, die als »Rheinlandbastarde« bezeichnet wurden. Im Zuge der allgemeinen Radikalisierung nationalsozialistischer Politik im Zweiten Weltkrieg wurden auch zahlreiche Schwarze in Gefängnissen, Pflegeanstalten und Konzentrationslagern inhaftiert und ermordet.
Kriegsgefangene und zivile Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus dem Osten Europas erachtete das NS-Regime als »slawische Untermenschen«. Ihr Überleben war zweitrangig, ihr massenhaftes Sterben gewollt. Millionen von Kriegsgefangenen und zivilen Zwangsarbeitern starben an Hunger, schlechter medizinischer Versorgung, bei brutalen pseudowissenschaftlichen Menschenversuchen oder wurden hingerichtet. Der nationalsozialistische Vernichtungskrieg im Osten Europas kostete Millionen osteuropäischer Zivilisten das Leben.
Menschen wurden aus politischen Gründen verfolgt, wegen ihres Glaubens, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Lebensstils oder weil das Regime sie als »asozial« abstempelte.
Nach dem Ende des NS-Staates und des Zweiten Weltkrieges war die deutsche Gesellschaft nur wenig dazu bereit, moralische und politische Verantwortung für die von 1933 bis 1945 begangenen Verbrechen zu übernehmen. Dies gilt auch für die Verbrechen, die vor den eigenen Augen, im eigenen Dorf oder von Familienmitgliedern begangen worden waren. Nichts Genaues wissen wollte man von der Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden. Nichts Genaues wissen wollte man von der Ermordung der Sinti und Roma, von Zwangssterilisationen und Krankenmorden, von der Verfolgung und Ermordung Homosexueller, vom Verhungernlassen Kriegsgefangener oder den Morden an zivilen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern. Man sah sich selbst als passiv bei diesem Geschehen an, man sah sich als Opfer des Bombenkrieges an, und als Täter sah man »die Nazis«, die NSDAP und ihre Gliederungen oder die SS an. Dabei übersah man (gerne), dass die Täter und Mittäter man selbst, Familienangehörige, Freunde, Bekannte, Nachbarn oder Kollegen waren.
Bis die nichtjüdischen Opfergruppen der nationalsozialistischen Rassen- und Vernichtungspolitik als solche in der Bundesrepublik anerkannt wurden, vergingen oft Jahrzehnte.
Juden
Im Jahr 1933 lebten bei einer Gesamtbevölkerung von 65 Millionen Menschen circa 500.000 Juden im Deutschen Reich. Dies entsprach einem Bevölkerungsanteil von etwa 0,77 Prozent. Im Jahr 1945 lebten noch etwa 15.000 Juden in Deutschland.
Der Blick auf die vor allem ländlich geprägte Region um Vogelsang zeigt, dass die Blütezeit des Landjudentums bereits seit der Jahrhundertwende 1900 vorbei war. Viele Mitglieder der jüdischen Gemeinden waren in die größeren Städte verzogen. Beim Machtantritt der NSDAP gab es in der Region allerdings noch kleine Zentren jüdischen Lebens: Während zum Beispiel 1933 in Münstereifel 50 Juden lebten, war es im Kreis Monschau nur eine jüdische Familie. In Euskirchen lebten 231 Juden, in Hellenthal 65, in Drove 31 und in Aachen 1.345. Der damalige Kreis Schleiden zählte im Jahr 1935 232 Juden, dies waren 0,48 Prozent der Bevölkerung im Kreisgebiet. 1942 lebten in Münstereifel keine Juden mehr, in Euskirchen lebten im Oktober 1942 keine Juden mehr, in Drove lebten 1942 keine Juden mehr, in Hellenthal lebten 1945 keine Juden mehr und im Jahr 1950 lebten in Aachen 46 Juden. Im Zuge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurden die jüdischen Gemeinden und das jüdische Leben in der Region um Vogelsang nahezu gänzlich vernichtet.
Nach allem, was wir wissen, war die jüdische Bevölkerung in den Orten der Region bis 1933 in der Regel in die Gesellschaft integriert. Die Fragen, wie gut oder tiefgehend sie integriert waren, wie oft es Vorbehalte gegen sie oder antisemitische Anfeindungen gab, sind nicht eindeutig und kaum mehr für jeden Ort zu beantworten. Latenten Antisemitismus gab es auch vor 1933 in der Eifel. Offen antisemitische Haltungen kamen ab 1933 in den Orten der Region jedenfalls schnell auf. Als zum Beispiel Anfang Januar 1933, noch vor der Bildung der Regierung Hitlers, eine Mechernicher Buchhandlung in ihrem Schaufenster ein Schild mit der Aufschrift »Kauft nicht bei Juden« platzierte, bewirkte der Bürgermeister am 20. Januar 1933 eine Solidaritätsbekundung mit den jüdischen Mitbürgern, die von beiden christlichen Kirchen sowie zahlreichen Vereinen und Körperschaften unterzeichnet wurde. Schon im Verlauf des Jahres 1933 änderte sich die Lage: Solidarität und Zuspruch wurden weniger, Vereine, Organisationen und Verbände schlossen eilfertig ihre jüdischen Mitglieder aus. Um möglichst alle Juden zur Auswanderung zu zwingen, erhöhte das NS-Regime Jahr um Jahr den Druck. Als dabei den jüdischen Mitbürgern Stück für Stück die Lebensgrundlagen entzogen wurden, schauten die meisten Nachbarn zu. Von den sogenannten »Arisierungen«, den erzwungenen Verkäufen von Häusern, Grundstücken und Unternehmen völlig unter Wert, profitierten viele Deutsche erheblich, während ihre jüdischen Mitbürger verzweifelt verkaufen mussten, wenn sie ihre Emigration irgendwie finanzieren wollten. Die schließlich erzwungene Umsiedlung der jüdischen Mitbürger in »Judenhäuser«, dann in Sammellager und ihre Deportation in die Ghettos und Mordstätten im Osten, fand ebenfalls vor aller Augen öffentlich statt.
Zwangssterilisationen und Krankenmorde
Etwa 400.000 Menschen wurden auf Grundlage des im Juli 1933 erlassenen »Gesetztes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« und nachfolgender Gesetze zwangssterilisiert. Betroffen waren von Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen nicht nur Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung, sondern auch Sozialhilfeempfänger, Langzeitarbeitslose, Alkoholiker, »Gewohnheitsverbrecher« oder sogenannte »Asoziale«. Eindeutig definierte Krankheitsbilder gab es nicht: Über 50 Prozent der Zwangseingriffe beruhten zum Beispiel auf der Diagnose »Schwachsinn«, und mindestens 2.750 Zwangssterilisierte waren blinde Menschen. Vielmehr handelte es sich um Sozialdiagnostik, zumal alle genannten gesellschaftlichen Phänomene unter den Maßgaben der nationalsozialistischen »Rassenhygiene« auch als »erblich« betrachtet werden konnten. Diese Menschen bedurften aus Sicht des NS-Regimes, der beteiligten Ärzte oder »Rassehygieniker« keiner Hilfe, sondern sie galten als Gefahr für das »deutsche Blut«. Ihre Vermehrung sollte unbedingt verhindert werden. Zugleich wurden sie als unnötige »Ballastexistenzen« ohne Lebensberechtigung betrachtet, die es zu beseitigen galt: Etwa 300.000 Menschen wurden schließlich ab 1939 im Rahmen der Kindermorde (»Kinder-Euthanasie«), der »Gnadentod«-Aktion (»Aktion-T4«) und der »Sonderbehandlung 14f13« getötet.
Diese Verbrechen wurden auch von Ärzten, Pflegerinnen oder Beamten in der Region um Vogelsang verübt. Exemplarisch sei der damalige Kreis Monschau genannt, für den sich namentlich 86 Zwangssterilisationen und 42 Morde nachweisen lassen.
Den Betroffenen und ihren Nachkommen wurde die Anerkennung als Opfer der NS-Rassenpolitik in der Bundesrepublik lange Jahrzehnte verweigert. Ihre Rehabilitierung erfolgte insgesamt nur halbherzig, die mühsam erkämpfte »Entschädigung« blieb schließlich gering. Vorbehalte gegenüber den Betroffenen in den zuständigen Verwaltungen überdauerten das Ende des NS-Regimes ebenso wie sich personelle Kontinuitäten in Ärzteschaft und Justiz negativ auf ihre Anerkennung auswirkten.
Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter
Während des Zweiten Weltkrieges leisteten mehr als 13 Millionen Kriegsgefangene, zivile Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie KZ-Häftlinge im Deutschen Reich Zwangsarbeit. Nur durch ihren massiven Einsatz konnten die zu Wehrmacht eingezogenen Männer kompensiert und die Produktion in Landwirtschaft und Industrie aufrechterhalten werden. Zwangsarbeit gab es in der gesamten deutschen Wirtschaft – in industriellen Großbetrieben, Kommunen, kirchlichen Einrichtungen und Behörden, auf Bauernhöfen sowie in Privathaushalten. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Zwangsarbeiter waren von Hunger, mangelnder Gesundheitsversorgung, Gewalt, Willkür und härtester Arbeit geprägt. Dieser Verbrechenskomplex war das öffentlichste Verbrechen der nationalsozialistischen Gesellschaft, denn die Entrechtung und Ausbeutung dieser Menschen geschah vor aller Augen.
Beispiele aus der Region um Vogelsang können einen Einblick in die Dimensionen dieses Verbrechenskomplexes geben. Allein im damaligen Kreis Schleiden gab es nachweislich 63 Zwangsarbeiterlager. In Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Produktionsbetrieben und Kommunen waren dort insgesamt während des Zweiten Weltkrieges schätzungsweise 6.500 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter eingesetzt. Mindestens 337 von ihnen überlebten den Einsatz im Altkreis Schleiden nicht.
Für den damaligen Kreis Euskirchen sind bisher 72 Lager mit mehr als 4.200 internierten Kriegsgefangenen und zivilen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern bekannt. Nachweislich 298 überlebten diesen Einsatz nicht. Für den Altkreis Monschau lassen sich 1.155 Zwangsarbeiter namentlich nachweisen und mindestens 31 Lager und Gefängnisse identifizieren. Geht man von den Kapazitäten der Lager aus, ist eine Zahl von etwa 3.000 Zwangsarbeitern wahrscheinlich. Mindestens 250 Zwangsarbeiter starben im Altkreis Monschau. Bei allen Zahlen handelt es sich um Angaben, die sich anhand von vorliegenden Quellen ableiten lassen. Die Dunkelziffer dürfte in vielen Fällen deutlich höher gelegen haben.
Sinti und Roma
Zu Beginn der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft lebten etwa 30.000 Sinti und Roma im Deutschen Reich. Insgesamt wurden während der NS-Herrschaft geschätzte 250.000 bis 500.000 Sinti und Roma ermordet. Diese grobe Schätzung ist darin begründet, dass während des Zweiten Weltkriegs gerade in den besetzten Gebieten in Osteuropa Hunderttausende Sinti und Roma ohne jegliche Registrierung direkt vor Ort in Massenerschießungen getötet wurden.
Wie Juden, so galten dem Nationalsozialismus auch Schwarze sowie Sinti und Roma als minderwertige Rasse, die das »deutsche BIut« gefährdeten. Im Fall der Sinti und Roma sorgten gerade auch ältere Vorurteile, die »Zigeuner« pauschal als »verbrecherisch« oder »asozial« abstempelten, dafür, dass die zur »Reinerhaltung des Blutes« gegen Sinti und Roma gerichteten Ausgrenzungs- und Verfolgungsmaßnahmen des NS-Regimes in den Kommunen und in der Bevölkerung wenig oder keine Kritik bewirkten. Im Zuge einer Erfassung der »Zigeuner« im Jahr 1927 waren für den Regierungsbezirk Aachen 264 Personen angegeben worden. Für Düren waren 73, in Monschau 0 und in Schleiden 34 Personen aufgeführt. Im Vergleich dazu für Köln 400 Personen. Auch aus der Region um Vogelsang wurden Sinti und Roma deportiert. Beispielsweise wurden aus Stolberg am 2. März 1943 41 Roma in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert.
Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es kaum eine deutsche Sinti- oder Roma-Familie ohne Opfer der nationalsozialistischen Rassenpolitik. Auch in diesem Fall überdauerten alte Vorurteile gegenüber »Zigeunern« das Ende des NS-Regimes, und in der Justiz führte beispielsweise die Tatsache, dass ihre Verfolgung und Ermordung nicht als rassistisch motivierte Praxis des Nationalsozialismus erkannt wurden, zu aus heutiger Sicht haarsträubenden Urteilen. Erst in den 1980er und 1990er Jahren wurden sie wirklich als nichtjüdische Opfergruppe der nationalsozialistischen Rassen- und Vernichtungspolitik anerkannt. Rehabilitierung und Entschädigung erfolgten – ähnlich wie bei den Betroffenen von Zwangssterilisationen – in der Bundesrepublik somit spät und zögerlich.
Homosexuelle, Geistliche, politisch Verfolgte, Frauen
Die gegen Homosexuelle gerichtete scharfe Praxis von Ausgrenzung, Verfolgung, Gewalt und Ermordung ergab sich ebenfalls aus der NS-Rassenpolitik. Der Begriff Homosexuelle bezog sich damals in erster Linie auf homosexuelle Männer, die ab 1933 zunehmend als »Staatsfeinde« galten und unter – auch strafrechtlichen – Verfolgungsdruck gerieten. Ihre sexuelle Orientierung galt schließlich sogar als »todeswürdig«: Aus nationalsozialistischer Sicht gefährdeten sie den »Rassenwert« des deutschen Volkes und konnten schließlich zum befürchteten »Volkstod« beitragen, da sie sich nicht nur der Fortpflanzung entzogen, sondern mit ihrer »rassenvernichtenden Entartungserscheinung« auch junge Männer gefährdeten. Weibliche Homosexualität war demgegenüber in der NS-Zeit kein Straftatbestand. Gleichgeschlechtlich orientierte Frauen erfuhren ebenfalls Diskriminierung und Repressionen, jedoch zumeist keine vergleichbare Verfolgung, wie sie sich gegen homosexuelle Männer richtete: Während der NS-Zeit wurden etwa 50.000 Männer vor Gericht wegen Homosexualität verurteilt, weitere circa 7.000 Urteile vor Wehrmachtsgerichten kamen während des Zweiten Weltkriegs hinzu. Die neuere Forschung beziffert die Zahl der in Konzentrationslager verbrachten Homosexuellen auf circa 5.000 bis 15.000. Rund 53 Prozent von ihnen überlebten die KZ-Haft nicht. Während die Kriminalisierung homosexueller Männer in der Bundesrepublik noch bis zum Ende der 1960er Jahre andauerte, ließen ihre Rehabilitierung und Entschädigung bis in die 1980er und 1990er Jahre auf sich warten.
Weitere Personen beziehungsweise Personengruppen wurden nicht aus Gründen der NS-Rassenpolitik verfolgt, sondern in erster Linie als politische Gegner. So richteten sich direkt nach dem Machtantritt der NSDAP brutale Verfolgungsmaßnahmen und massive Gewalt vor allem gegen Kommunisten und Sozialdemokraten, aber auch gegen politische Gegner aus anderen Parteien und Andersdenkende generell. Nachdem diese Menschen anfangs in »wilde Konzentrationslager« gesteckt und dort willkürlich misshandelt, gefoltert und zum Teil ermordet worden waren, entstand ab Frühjahr 1933 das System der Konzentrationslager, das ab 1934 in der Zuständigkeit der SS in mehreren Phasen umfassend ausgebaut wurde. Als Gegner des NS-Regimes wurden auch die Zeugen Jehovas beziehungsweise Bibelforscher verfolgt; etwa 1.700 von ihnen wurden ermordet, weil sie ihren religiösen und pazifistischen Überzeugungen treu blieben.
Der Nationalsozialismus wollte insgesamt den gesellschaftlichen und politischen Einfluss der Kirchen zurückdrängen. Christliche Kritiker des NS-Regimes – sowohl Geistliche als auch einzelne Gläubige – vor allem aus der 1934 entstandenen evangelischen »Bekennenden Kirche« sowie aus der katholischen Kirche wurden entschieden verfolgt. Tausende von ihnen wurden insgesamt ermordet: Im Rahmen der deutschen Besatzungsherrschaft während des Zweiten Weltkriegs wurden auch kritische Geistliche in anderen Ländern verfolgt, so etwa in den Niederlanden. Etwa 2.000 polnische Geistliche kamen in den Konzentrationslagern zu Tode, und rund 16 Prozent der polnischen Priester wurden unter der deutschen Besatzungsherrschaft getötet.
